Kleingartenverein  "Am Stachelberg" e. V. Walbeck

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Wissenswertes für den Kleingärtner

Bundeskleingartengesetz

Laut Bundeskleingartengesetz  vom 28.2.1983 dient ein Garten dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung. Der Kleingarten soll nicht größer als 400 m² sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. 

Die auf dem Grundstück zu errichtende Laube soll die Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten. Mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.  

Pflichten und Rechte eines Kleingärtners

Der Kleingärtner ist verpflichtet:

  • zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen

  • an den Versammlungen teilzunehmen
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beiträge usw.)

  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen

  • gute Nachbarschaft zu pflegen

  • zur kleingärtnerischen Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

 

 

Pachtdauer, Kündigung und Pachtzins
(lt. Pachtvertrag des Kleingartenvereins "Am Stachelberg" e.V.)

Das Pachtjahr beginnt mit dem 01. Januar und endet mit dem 31. Dezember jeden Jahres.

Der Pachtvertrag endet durch Kündigung oder durch den Tod des Pächters. Der Pächter ist berechtigt das Pachtverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum 30. November eines Jahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter löst keine Entschädigungsverpflichtung des Verpächters aus.

Der Pachtzins beträgt zur Zeit 0,12 € je m² und Jahr. Nach kleingartenrechtlichen Vorschriften genehmigte Änderungen des Pachtpreises werden dem Pächter jeweils  durch gesonderte Mitteilungen bekannt gegeben. Der sich errechnende Pachtpreis pro Jahr ist bis zum 30. April jeden Jahres an die vom Verpächter bezeichnete Stelle ohne Abzug zu zahlen.